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   BPatG, 03.12.2002 - 24 W (pat) 49/02   

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BPatG, 03.12.2002 - 24 W (pat) 49/02 (https://dejure.org/2002,20566)
BPatG, Entscheidung vom 03.12.2002 - 24 W (pat) 49/02 (https://dejure.org/2002,20566)
BPatG, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 24 W (pat) 49/02 (https://dejure.org/2002,20566)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 24 W (pat) 49/02
    Dabei vermögen allerdings einfache graphische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr etwa durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, eine fehlende Unterscheidungskraft der Wörter ebensowenig aufzuwiegen, wie derartige einfache graphische Gestaltungselemente auch für sich wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eingetragen werden können (vgl BGH MarkenR 2001, 207 "Jeanshosentasche"; GRUR 2001, 413, 415 "SWATCH"; GRUR 2001, 1153 "anti KALK").
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 24 W (pat) 49/02
    Außerdem ist zu berücksichtigen, daß der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen idR so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl ua BGH GRUR 1999, 1093, 1094 "FOR YOU"; MarkenR 2000, 420, 421 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; BLPMZ 2000, 163, 164 "Partner with the Best"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch").
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 24 W (pat) 49/02
    Außerdem ist zu berücksichtigen, daß der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen idR so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl ua BGH GRUR 1999, 1093, 1094 "FOR YOU"; MarkenR 2000, 420, 421 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; BLPMZ 2000, 163, 164 "Partner with the Best"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch").
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 24 W (pat) 49/02
    Außerdem ist zu berücksichtigen, daß der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen idR so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer näheren analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl ua BGH GRUR 1999, 1093, 1094 "FOR YOU"; MarkenR 2000, 420, 421 "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION"; BLPMZ 2000, 163, 164 "Partner with the Best"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch").
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 24 W (pat) 49/02
    Zwar kann einer Wortbildmarke, unbeschadet der fehlenden Unterscheidungskraft der Wortelemente, als Gesamtheit die Unterscheidungskraft zugesprochen werden, wenn die graphischen Elemente ihrerseits charakteristische Merkmale aufweisen, in denen der Verkehr einen Herkunftshinweis sieht (vgl BGH GRUR 1991, 136, 137 "NEW MAN").
  • BGH, 16.11.2000 - I ZB 36/98

    Jeanshosentasche; Unterscheidungskraft einer Bildmarke bei nur teilweiser

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 24 W (pat) 49/02
    Dabei vermögen allerdings einfache graphische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr etwa durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, eine fehlende Unterscheidungskraft der Wörter ebensowenig aufzuwiegen, wie derartige einfache graphische Gestaltungselemente auch für sich wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eingetragen werden können (vgl BGH MarkenR 2001, 207 "Jeanshosentasche"; GRUR 2001, 413, 415 "SWATCH"; GRUR 2001, 1153 "anti KALK").
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 24 W (pat) 49/02
    Dabei vermögen allerdings einfache graphische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr etwa durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, eine fehlende Unterscheidungskraft der Wörter ebensowenig aufzuwiegen, wie derartige einfache graphische Gestaltungselemente auch für sich wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eingetragen werden können (vgl BGH MarkenR 2001, 207 "Jeanshosentasche"; GRUR 2001, 413, 415 "SWATCH"; GRUR 2001, 1153 "anti KALK").
  • BPatG, 04.07.2001 - 29 W (pat) 11/00

    Voraussetzungen für den Markenschutz bei dreidimensionaler aber von der Form her

    Auszug aus BPatG, 03.12.2002 - 24 W (pat) 49/02
    Allein anhand dieses - bei Wortbildmarken in Form einer graphischen Markenwiedergabe (§ 8 Abs. 1 MarkenV) - am Anmeldetag hinterlegten Schutzgegenstandes beurteilt sich daher, in Verbindung mit den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen, die Schutzfähigkeit nach § 8 MarkenG (vgl auch BPatG GRUR 2002, 163 "BIC-Kugelschreiber").
  • BPatG, 20.04.2004 - 33 W (pat) 381/02
    Der Bestandteil "online" ist im Sinne "in direkter Verbindung mit einer DV-Anlage arbeitend/an das Datennetz angeschlossen" in die deutsche Sprache übernommen (vgl BPatG 29 W (pat) 46/97 - AMERIKA ONLINE; BPatG 24 W (pat) 49/02 - ANWALT ONLINE; BPatG 29 W (pat) 140/00 - BranchOnline sowie zahlreiche weitere "Online-Entscheidungen des Bundespatentgerichts").
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